Der Newsletter unserer Schule informiert Sie über Neuerungen, Projekte und spezielle Anlässe.
Der Newsletter kann jederzeit unkompliziert abbestellt werden.
Der Newsletter unserer Schule informiert Sie über Neuerungen, Projekte und spezielle Anlässe.
Der Newsletter kann jederzeit unkompliziert abbestellt werden.
ICT - Geräte der Schule stehen den Jugendlichen kostenlos zur Verfügung. Beim Eintritt in die Orientierungsschule erhalten alle einen Laptop. Diesen dürfen sie bis zu ihrem Schulaustritt benutzen (Schule und zu Hause). Während dieser Zeit ist jede/jeder für ihr/sein Gerät selbst veratwortlich und um einen sorgsamen Umgang bemüht.
Gemäss dem Reglement über die Kostenübernahme für pädagogische Ressourcen im Zusammenhang mit der obligatorischen Schulzeit (400.110, Art. 1, Absatz 6) müssen Geräte bei Verlust oder Beschädigung auf Kosten der gesetzlichen Vertreter ersetzt werden. Wir bitten Sie daher, entsprechende Vorkehrungen bei Ihrer Versicherung zu treffen.
Der Schule liegt eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule, Eltern und Schüler-/innen sehr am Herzen.
Die Kommunikation zwischen Lehrpersonen – Schüler-/innen findet grundsätzlich in der Schule statt oder via Teams (
Was die Schülerinnen und Schüler bereits an Schulmaterial besitzen, bringen sie am ersten Schultag mit.
An der OS erhalten die Jugendlichen eine persönliche Schulagenda. Sie brauchen also kein Hausaufgabenbüchlein zu kaufen.
Die Erziehungsberechtigten sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich. Die Eltern melden Schulabsenzen infolge Krankheit oder Unfall direkt der jeweiligen Klassenlehrperson oder der Schulleitung spätestens bis um 07.45 Uhr des jeweiligen Schultages.
Bei Wiederaufnahme des Unterrichts ist die Absenz in der Schulagenda einzutragen und der Klassenlehrperson zur Unterschrift vorzulegen.
Bei längerer krankheitsbedingter Abwesenheit von der Schule kann zu Kontrollzwecken ein ärztliches Zeugnis verlangt werden.
Falls möglich sollten Zahnarzt- oder Therapietermine ausserhalb der Schule fixiert werden. Absenzen diesbezüglich müssen immer der Klassenlehrperson und den entsprechenden Fachlehrpersonen gemeldet werden (idealerweise mit dem Terminzettel des Arztes).
Wie die meisten Schulen im Kanton Wallis ist auch unsere Schule nicht für Unfälle von Schülerinnen und Schülern oder Schäden, welche durch die Schülerinnen und Schüler verursacht werden, versichert.
Sonderurlaube erfordern ein schriftliches Gesuch der Eltern (Auf OS-Stufe via Schulagenda).
Schüler-/innen, welchen ein Sonderurlaub gewährt wird, sind verpflichtet, ihre Lehrpersonen vorgängig zu informieren und aufgetragene Arbeiten zu Hause nachzuholen. Verpasste Prüfungen müssen ebenfalls nachgeholt werden (auch ausserhalb der Unterrichtszeit möglich).