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ICT-Infos PS

ICT - Geräte der Schule stehen den Kindern kostenlos zur Verfügung. Beim Eintritt in die 5H erhalten alle ein digitales Endgerät. Dieses dürfen sie bis zur 8H benutzen (Schule und zu Hause). Während den Ferien, an Wochenenden und Feiertagen bleibt das Gerät in der Primarschule.

Jede/jeder ist für ihr/sein Gerät selbst veratwortlich und um einen sorgsamen Umgang bemüht.

Gemäss dem Reglement über die Kostenübernahme für pädagogische Ressourcen im Zusammenhang mit der obligatorischen Schulzeit (400.110, Art. 1, Absatz 6) müssen  Geräte bei Verlust oder Beschädigung auf Kosten der gesetzlichen Vertreter ersetzt werden. Wir bitten Sie daher, entsprechende Vorkehrungen bei Ihrer Versicherung zu treffen.

Schülerinnen und Schüler melden Schäden der Klassenlehrperson. Diese händigen ihnen eine Anleitung aus, auf welcher das genaue Vorgehen im Schadensfall beschrieben ist. Die erforderlichen Massnahmen zur Behebung des Schadens liegt in der Verantwortung des Benutzers (möglichst zeitnah).

In der Schule haben die Kinder einen "gefilterten" Internetzugang, bei welchem verbotene Inhalte, Fotos und Videos gesperrt sind. Zuhause sind die Eltern selbst dafür verantwortlich. Die Sicherheit und der Virenschutz sind Bestandteil des Betriebssystems. Diesbezüglich müssen seitens der Eltern keine Massnahmen getroffen werden.

Die Geräte werden in speziell dafür vorgesehenen Schutzhüllen aufbewahrt bzw. transportiert (bei Nichtbenutzung in der Schultasche / nicht auf dem Boden abstellen) und werden jeweils selbständig aufgeladen zur Schule mitgebracht.

Wir danken den Eltern für Ihre erzieherische Unterstützung hinsichtlich einem sorgsamen Umgang mit den Geräten.

Hier gelangen Sie zur kantonalen Strategie zur Bildung von Medienkompetenz:

Tipps zur Bildung von Medienkompetenz

Kommunikation

Der Schule liegt eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule, Eltern und Schüler-/innen sehr am Herzen.

Die Kommunikation zwischen Lehrpersonen – Schüler-/innen findet grundsätzlich in der Schule statt oder via Teams (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).

Für den Austausch zwischen Schule und Elternhaus nutzen wir entweder E-Mail, Telefon oder das persönliche Gespräch.

Die Schule kommuniziert nicht via WhatsApp mit Eltern und Schülerinnen und Schülern.

Bei Unstimmigkeiten zwischen Ihrem Kind und einer Lehrperson bitten wir Sie, den Dienstweg bzw. folgende Reihenfolge einzuhalten:

konstruktives Gespräch mit → der betroffenen Fachlehrperson → der Klassenlehrperson → der zuständigen Schulleitung → der Schuldirektion → dem Schulinspektorat

 

So_gelingt_die_Zusammenarbeit_Eltern__Schule.pdf

Newsletter

Der Newsletter unserer Schule informiert Sie über Neuerungen, Projekte und spezielle Anlässe.

Der Newsletter kann jederzeit unkompliziert abbestellt werden.

 

Zur Anmeldung

Schulweg und Transport

Die Schulzeiten werden auf den öffentlichen Verkehr abgestimmt. So dass die Kinder von Hohtenn den Bus 591 zwischen Hohtenn und Steg Bäckerei, die Kinder von Getwing und Niedergampel die Buslinien 492 (vgl. Link SBB Fahrplan) nutzen können. Dies Buslinie 492 bedient sämtliche Haltestellen zwischen Obergetwing Rottenbrücke, Niedergampel Zivilschutzanlage, Gampel Burketen und Gampel Schulhaus (Feuervogel) auf Verlangen (Stopp drücken). Die Transportkosten werden durch die Gemeinde übernommen.

Link online Fahrplan SBB

 

Alle Schulkinder, welche den Transport aufgrund ihres Schulweges benutzten, erhalten zu ihrem sechsten Geburtstag einen SwissPass (die notwendigen Daten inkl. Foto werden vorher durch die Schule einverlangt). Dieser wird jährlich automatisch durch die Schule erneuert. Bei Verlust der SwissPass kann diese (kostenpflichtig für die Eltern) erneuert werden. Bitte die Schulleitung kontaktieren.

Bei Ausflügen, Anlässen und Skitagen wird das Programm angepasst oder der Transport entsprechend organisiert.

Verantwortung

Der Schulweg ist in der Verantwortung der Eltern. Sie können daher entscheiden, ob Ihr Kind zu Fuss oder mit einem Sportgerät (Velo, Scooter, Skateboard,...) in die Schule kommt. Zur Sicherheit Ihres Kindes empfehlen wir das Tragen eines Helms. Prüfen Sie regelmässig die Fahrtüchtigkeit des Geräts. Das benutzen von Sportgeräten mit Rädern auf dem Schulhausplatz ist aus Sicherheitsgründen vor 7.30 und nach 16.30 Uhr gestattet.

Tagesstruktur - schulergänzende Betreuung

Seit dem Schuljahr 2020/2021 gibt es in den Gemeinden Gampel und Steg eine gemeinsame Tagesstruktur mit einem Angebot für Schulkinder aber dem Kindergarten. Mo, Di, Do und Fr werden die Kinder von 6.30 - 18.30 Uhr betreut, auch in den Ferien.

Für den Mittagstisch und die Hausaufgabenbetreuung besteht die Möglichkeit einer flexiblen Anmeldung bis am Vortag um 16.00 Uhr. Sind noch Plätze vorhanden, erhalten Sie eine Zusage.

Das Ferienangebot steht auch Familien ausserhalb der Gemeinden Gampel und Steg offen.

Link Tagesstruktur Steg-Gampel

Tagesstruktur__August_21.pdf

Unentgeltlicher Unterricht

Werte Eltern

Im Kanton Wallis gilt die „Unentgeltlichkeit des Unterrichts“. Die Kinder erhalten bei Schulstart 3H alle notwendigen Schulmaterialen von den Klassenlehrpersonen. Kinder der 4H-8H bringen ihr Material vom letzten Schuljahr wieder mit. Beschriften Sie bitte alle persönlichen Materialien (Etui-Inhalt wie Farbstifte etc.). Verbrauchtes Material kann bei den Lehrpersonen ausgewechselt werden. Die Kinder geben z.B. den verbrauchten Bleistift ab und erhalten im Gegenzug einen neuen. Verlorenes oder mutwillig beschädigtes Material wird durch die Schule ersetzt und den Eltern in Rechnung gestellt. Schulmaterial ist wertvoll und nicht selbstverständlich. Unterstützen Sie uns und Ihr Kind im wertschätzenden und sorgfältigen Umgang mit den Materialien.

Turnkleidung- & Schuhe (nicht abfärbend), Schwimmkleidung, Hausschuhe und Schürze zum Basteln sind für jede Schülerin und jeden Schüler individuell mitzubringen.

Danke!

Andrea Räss, Schulleitung

Absenzen_Sonderurlaub_Jokertage_Versicherung

Schulabsenzen

Die Erziehungsberechtigten sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich. Die Eltern melden Schulabsenzen infolge Krankheit oder Unfall direkt der jeweiligen Klassenlehrperson spätestens bis um 07.45 Uhr des jeweiligen Schultages (EMail oder SMS, resp. gemäss Information der Klassenlehrperson.

Die Erziehungsberechtigten sind verantwortlich, dass Sie mit der Klassenlehrperson Kontakt aufnehmen, die Ihnen Anweisungen zu den Themen, die das Kind nachholen muss, gibt.

Bei krankheitsbedingter Abwesenheit von drei- oder mehr Schultagen kann von der Schule ein ärztliches Zeugnis verlangt werden.

Übersicht Absenzformen

Grafik Absenzen

 

Kurzabsenzen

Die folgenden Kurzabsenzen sind nicht dem Sonderurlaub unterworfen:

  • Krankheits- oder unfallbedingte Absenzen
  • Unvorhersehbare Ereignisse: wie z.B. Todesfall in der Familie
  • Arzt- und Zahnarztbesuche
  • Behördengänge mit Einladung (z.B. Passbüro)

Für Kurzabsenzen ist ein Nachweis zu erbringen (Terminkarte Arzt, Einladung Behörden,...)

Die Erziehungsberechtigten sind verantwortlich, dass Sie mit der Klassenlehrperson Kontakt aufnehmen, die Ihnen Anweisungen zu den Themen, die das Kind nachholen muss, gibt.

 

 

 

 

Jokertage

Gemäss den Weisungen vom 30. Juni 2023 haben Schüler-/innen ergänzend zur bisherigen Sonderurlaubsregelung neu Anspruch auf höchstens zwei Jokertage pro Schuljahr. Niemand ist verpflichtet, diese zu beziehen. Jokertage sind Sonderurlaubstage, die nicht begründet werden müssen. Sie können aufeinander folgen, müssen aber nicht. Der Mittwochmorgen sowie andere Halbtage werden als volle Tage gerechnet. Jokertage können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden. Das Joker-Gesuch ist der Schulleitung grundsätzlich einen Monat vorgängig einzureichen, spätestens jedoch 10 Tage vorher. In der ersten und der letzten Schulwoche, während den kantonalen Prüfungen, während Kultur- und Sporttagen, Schulreisen oder in der Schulverlegungswoche können keine Jokertage bezogen werden. Weisen Schüler-/innen unbegründete Abwesenheiten auf, kann die Gewährung eines Jokertages verweigert werden.

 

Für das schriftliche Gesuch nutzen Sie das untenstehende Formular (ausdrucken, ausfüllen und der Klassenlehrperson abgeben) oder Sie füllen direkt das elektronische Formular aus. Das elektronische Formular wird nach erfolgreichem Ausfüllen an die Schulleitung übermittelt. Sie erhalten eine Antwort per EMail.

 

Bei dem Bezug von Sonderurlauben werden die Jokertage angerechnet.

Unbegründete Schulversäumnisse können Bussen nach sich ziehen. 

 

Versicherungen

Wie die meisten Schulen im Kanton Wallis sind auch unsere Schulen nicht für Unfälle von Schülerinnen und Schülern oder Schäden, welche durch die Schülerinnen und Schüler verursacht werden, versichert.

Gemäss den Weisungen vom 19. Juni 2020 bzgl. Sicherheit und Organisation von Sportangeboten der Schulen haben die Eltern für ihre Kinder eine Unfall- und Krankenkassenversicherung abzuschliessen.

Schadenersatz für Beschädigungen jeglicher Art laufen über die eigene Haftpflichtversicherung, bzw. derjenigen des Verursachers (z.B. Sehbrillenbeschädigung während dem Sportunterricht, Beschädigung eines Laptops, usw.).

Wir bitten Sie daher, die nötigen Vorkehrungen mit Ihrer Versicherung zu treffen.

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