Schulabsenzen

Die Erziehungsberechtigten sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich. Die Eltern melden Schulabsenzen infolge Krankheit oder Unfall direkt der jeweiligen Klassenlehrperson oder der Schulleitung spätestens bis um 07.45 Uhr des jeweiligen Schultages.

Bei Wiederaufnahme des Unterrichts ist die Absenz in der Schulagenda einzutragen und der Klassenlehrperson zur Unterschrift vorzulegen.

Bei längerer krankheitsbedingter Abwesenheit von der Schule kann zu Kontrollzwecken ein ärztliches Zeugnis verlangt werden.